Seminarinhalte
Das Thema Datenschutz ist für Unternehmen besonders aktuell, weil die Neuerungen der vom Bundestag am 12.05.2009 bzw. 03.07.2009 beschlossenen Reformen des BDSG in weiten Teilen bereits seit dem 01.09.2009 gelten. Die Änderungen betreffen u.a.
- das so genannte „Scoring“ und die Tätigkeit von Auskunfteien,
- die Stellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (§ 4 f incl. Meldepflicht),
- die Erweiterung der Anforderungen an Verträge bei der Auftragsdatenverarbeitung,
- die neuen Rechte der Datenschutzaufsicht sowie neue Ordnungswidrigkeitentatbestände und
- geänderte Informationspflichten, etwa „breach notification“.
Das Seminar bereitet die wesentlichen Punkte der Gesetzesnovelle für die Anwendung im eigenen Unternehmen kompakt und praxisnah auf.